FM-3D:Erste Dimension: Die Handlungsebenen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FM-3D
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
Zeile 1: Zeile 1:
  
== Handlungsebene 1: Normative Ebene im FM ==
+
== Handlungsebene 1: Normative Ebene (grau)==
 
[[Datei:FM-3D_Bild-21_300dpi.jpeg|200px|thumb|left|Bild: Normative Ebene (perspektivisch)]]
 
[[Datei:FM-3D_Bild-21_300dpi.jpeg|200px|thumb|left|Bild: Normative Ebene (perspektivisch)]]
 
[[Datei:FM-3D_Bild-21a_300dpi.jpeg|200px|thumb|right|Bild: Normative Ebene (frontal)]]
 
[[Datei:FM-3D_Bild-21a_300dpi.jpeg|200px|thumb|right|Bild: Normative Ebene (frontal)]]
Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die '''Normative Ebene''' im FM.<br />
+
Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die '''Normative Ebene''' im FM.
Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung. Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen (Lobbyismus). Durch die verschiedenen Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt. Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.<br />
+
 
Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Bestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.<br />
+
Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer. Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen ([http://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus Lobbyismus]). Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt. Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.
<br />
+
 
''Nachfolgend zu erläutern: Die einzelnen Regelsetzer, deren Regelwerke, deren Verbindlichkeit, die Technikklauseln, die Deregulierung, die Veränderungsdynamik, die Notwendigkeit einer Regelwerksverfolgung etc.''<br />
+
Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Bestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.
<br />
+
 
 
=== Regelsetzer und Verfahren der Regelsetzung ===
 
=== Regelsetzer und Verfahren der Regelsetzung ===
 
Die '''Regelsetzer für Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften''' sind:<br />
 
Die '''Regelsetzer für Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften''' sind:<br />
* EU: [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetzung_der_EU Rechtsetzung der EU]<br />
+
* EU: [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetzung_der_EU Rechtsetzung der EU]
* Bund: [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland) Gesetzgebungsverfahren des Bundes]<br />
+
* Bund: [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland) Gesetzgebungsverfahren des Bundes]
* Länder: [http://de.wikipedia.org/wiki/Landesrecht Landesrecht]<br />
+
* Länder: [http://de.wikipedia.org/wiki/Landesrecht Landesrecht]
* Städte und Gemeinden: [http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalrecht_(Deutschland) Kommunalrecht]<br />
+
* Städte und Gemeinden: [http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalrecht_(Deutschland) Kommunalrecht]
* DGUV: [http://de.wikipedia.org/wiki/DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung]<br />
+
* DGUV: [http://de.wikipedia.org/wiki/DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung]
 
* Staatliche Ausschüsse: ...<br />
 
* Staatliche Ausschüsse: ...<br />
 
Die privaten '''Regelsetzer für FM-relevante Normen und Richtlinien mit hoher Verbindlichkeit''' sind:<br />
 
Die privaten '''Regelsetzer für FM-relevante Normen und Richtlinien mit hoher Verbindlichkeit''' sind:<br />
Zeile 27: Zeile 27:
 
* ''fortzusetzen''
 
* ''fortzusetzen''
  
== Handlungsebene 2.1: Behörden-Ebene (Genehmigungen)==
+
=== Regelwerke und deren Verbindlichkeit für den Anwender ===
 +
''(zu ergänzen: u.a. [http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Regeln Technische Regeln], [http://de.wikipedia.org/wiki/Technikklausel Technikklauseln], Verbindlichkeit durch Verweis oder durch Vertrag)''
 +
 
 +
=== Änderungen von Regelwerken und Regelwerksverfolgung ===
 +
''(zu ergänzen: Methoden zur Änderung von Regelwerken; Formen der Verkündung von Änderungen; Regelwerksverfolgung/Regelwerksmanagement z. B. in ISO 9001, 14001, GEFMA 710)''
 +
 
 +
=== Deregulierung ===
 +
''(zu ergänzen: [http://de.wikipedia.org/wiki/Deregulierung Deregulierung])''
 +
 
 +
=== Kritik ===
 +
''(zu ergänzen)''
 +
 
 +
 
 +
== Handlungsebene 2: Behörden-Ebene (gelb) ==
 +
Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die '''Behörden-Ebene'''.
 +
 
 +
=== Genehmigungen und Erlaubnisse ===
 
[[Datei:FM-3D_Bild-22_300dpi.jpeg|200px|thumb|left|Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (perspektivisch)]]
 
[[Datei:FM-3D_Bild-22_300dpi.jpeg|200px|thumb|left|Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (perspektivisch)]]
[[Datei:FM-3D_Bild-22a_300dpi.jpeg|200px|thumb|right|Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen)(frontal)]]
+
[[Datei:FM-3D_Bild-22a_300dpi.jpeg|200px|thumb|right|Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (frontal)]]
Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die '''Behörden-Ebene'''.<br />
+
Diverse Aktivitäten innerhalb des FM stehen unter einem [http://de.wikipedia.org/wiki/Genehmigungsvorbehalt Genehmigungsvorbehalt], d.h. sie bedürfen einer Genehmigung oder Erlaubnis. Hierzu zählen u.a.:
Hier erfolgen zunächst FM-relevante Genehmigungsverfahren, z. B. für Bau-, Betriebs- oder Änderungsgenehmigungen.<br />
+
* Ausübung bestimmter Gewerbe (z. B. Bewachungsgewerbe nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html § 34a Gewerbeordnung (GewO)])
Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden Bauleitplanung mit Bebauungsplänen.<br />
+
* Arbeitnehmerüberlassung (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)])
Output der Genehemigungsverfahren sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen.<br />
+
* Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher/technischer Anlagen (nach Landes-Bauordnungen oder BImSchG)
 +
* Durchführung von Veranstaltungen mit 200 Personen oder mehr (= Versammlungen nach VStättVOen) (soweit nicht durch eine bestehende Baugenehmigung bereits abgedeckt)
 +
* ''(weitere?)''
 +
 
 +
Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für [http://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehmigung Baugenehmigungen], Betriebs- oder Änderungsgenehmigungen.
 +
 
 +
Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden Bauleitplanung mit Bebauungsplänen. Output sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen.
 +
 
 +
Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend.
 +
 
 
Auch hier sind die Prozessschritte der Genehmigungsverfahren (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Auflagen und Nebenbestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und ggf. den Abbruch baulicher und technischer Anlagen.<br />   
 
Auch hier sind die Prozessschritte der Genehmigungsverfahren (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Auflagen und Nebenbestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und ggf. den Abbruch baulicher und technischer Anlagen.<br />   
 
''(fortzusetzen)''
 
''(fortzusetzen)''
  
== Handlungsebene 2.2: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht)==
+
=== Behördliche Aufsicht ===
 
[[Datei:FM-3D_Bild-23_300dpi.jpeg|200px|thumb|left|Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (perspektivisch)]]
 
[[Datei:FM-3D_Bild-23_300dpi.jpeg|200px|thumb|left|Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (perspektivisch)]]
[[Datei:FM-3D_Bild-23a_300dpi.jpeg|200px|thumb|right|Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht)(frontal)]]
+
[[Datei:FM-3D_Bild-23a_300dpi.jpeg|200px|thumb|right|Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (frontal)]]
 
Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht.
 
Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht.
 
''(fortzusetzen)''
 
''(fortzusetzen)''
  
== Handlungsebene 3.1: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung)==
+
 
 +
 
 +
 
 +
 
 +
 
 +
== Handlungsebene 3: Kunden-Ebene (grün) ==
 +
Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die '''Kunden-/Nutzer-Ebene'''.
 +
 
 +
=== Bedarfsplanung ===
 
[[Datei:FM-3D_Bild-24_300dpi.jpeg|200px|thumb|left|Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (perspektivisch)]]
 
[[Datei:FM-3D_Bild-24_300dpi.jpeg|200px|thumb|left|Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (perspektivisch)]]
[[Datei:FM-3D_Bild-24a_300dpi.jpeg|200px|thumb|right|Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung)(frontal)]]
+
[[Datei:FM-3D_Bild-24a_300dpi.jpeg|200px|thumb|right|Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (frontal)]]
 
''(fortzusetzen)''
 
''(fortzusetzen)''
  
== Handlungsebene 3.2: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben)==
+
 
 +
 
 +
 
 +
=== Auftragsvergaben ===
 
[[Datei:FM-3D_Bild-25_300dpi.jpeg|200px|thumb|left|Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (perspektivisch)]]
 
[[Datei:FM-3D_Bild-25_300dpi.jpeg|200px|thumb|left|Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (perspektivisch)]]
[[Datei:FM-3D_Bild-25a_300dpi.jpeg|200px|thumb|right|Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben)(frontal)]]
+
[[Datei:FM-3D_Bild-25a_300dpi.jpeg|200px|thumb|right|Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (frontal)]]
 
''(fortzusetzen)''
 
''(fortzusetzen)''

Version vom 19. März 2014, 18:23 Uhr

Handlungsebene 1: Normative Ebene (grau)

Bild: Normative Ebene (perspektivisch)
Bild: Normative Ebene (frontal)

Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die Normative Ebene im FM.

Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer. Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen (Lobbyismus). Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt. Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.

Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Bestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.

Regelsetzer und Verfahren der Regelsetzung

Die Regelsetzer für Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sind:

Die privaten Regelsetzer für FM-relevante Normen und Richtlinien mit hoher Verbindlichkeit sind:

Die privaten Regelsetzer für FM-relevante Richtlinien und Verbandsempfehlungen mit geringerer Verbindlichkeit sind:

Regelwerke und deren Verbindlichkeit für den Anwender

(zu ergänzen: u.a. Technische Regeln, Technikklauseln, Verbindlichkeit durch Verweis oder durch Vertrag)

Änderungen von Regelwerken und Regelwerksverfolgung

(zu ergänzen: Methoden zur Änderung von Regelwerken; Formen der Verkündung von Änderungen; Regelwerksverfolgung/Regelwerksmanagement z. B. in ISO 9001, 14001, GEFMA 710)

Deregulierung

(zu ergänzen: Deregulierung)

Kritik

(zu ergänzen)


Handlungsebene 2: Behörden-Ebene (gelb)

Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die Behörden-Ebene.

Genehmigungen und Erlaubnisse

Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (perspektivisch)
Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (frontal)

Diverse Aktivitäten innerhalb des FM stehen unter einem Genehmigungsvorbehalt, d.h. sie bedürfen einer Genehmigung oder Erlaubnis. Hierzu zählen u.a.:

  • Ausübung bestimmter Gewerbe (z. B. Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung (GewO))
  • Arbeitnehmerüberlassung (nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG))
  • Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher/technischer Anlagen (nach Landes-Bauordnungen oder BImSchG)
  • Durchführung von Veranstaltungen mit 200 Personen oder mehr (= Versammlungen nach VStättVOen) (soweit nicht durch eine bestehende Baugenehmigung bereits abgedeckt)
  • (weitere?)

Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für Baugenehmigungen, Betriebs- oder Änderungsgenehmigungen.

Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden Bauleitplanung mit Bebauungsplänen. Output sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen.

Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend.

Auch hier sind die Prozessschritte der Genehmigungsverfahren (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Auflagen und Nebenbestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und ggf. den Abbruch baulicher und technischer Anlagen.
(fortzusetzen)

Behördliche Aufsicht

Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (perspektivisch)
Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (frontal)

Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht. (fortzusetzen)




Handlungsebene 3: Kunden-Ebene (grün)

Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die Kunden-/Nutzer-Ebene.

Bedarfsplanung

Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (perspektivisch)
Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (frontal)

(fortzusetzen)



Auftragsvergaben

Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (perspektivisch)
Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (frontal)

(fortzusetzen)