FM-3D:Erste Dimension: Die Handlungsebenen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Ausübung bestimmter Gewerbe (z. B. Bewachungsgewerbe nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html § 34a Gewerbeordnung (GewO)]) | * Ausübung bestimmter Gewerbe (z. B. Bewachungsgewerbe nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html § 34a Gewerbeordnung (GewO)]) | ||
* Arbeitnehmerüberlassung (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)]) | * Arbeitnehmerüberlassung (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)]) | ||
− | * Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher | + | * Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen (nach [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnungen_(Deutschland) Landes-Bauordnungen]) |
+ | * Errichtung oder Betrieb umweltrelevanter technischer Anlagen (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__4.html § 4 BImSchG]) | ||
+ | * Montage, Installation, Betrieb, wesentliche Veränderungen und Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise von bestimmten [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberwachungsbed%C3%BCrftige_Anlage überwachungsbedürftigen Anlagen] (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/__13.html § 13 BetrSichV]) | ||
* Durchführung von Veranstaltungen mit 200 Personen oder mehr (= Versammlungen nach VStättVOen) (soweit nicht durch eine bestehende Baugenehmigung bereits abgedeckt) | * Durchführung von Veranstaltungen mit 200 Personen oder mehr (= Versammlungen nach VStättVOen) (soweit nicht durch eine bestehende Baugenehmigung bereits abgedeckt) | ||
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Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für [http://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehmigung Baugenehmigungen], Betriebs- oder Änderungsgenehmigungen. | Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für [http://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehmigung Baugenehmigungen], Betriebs- oder Änderungsgenehmigungen. | ||
− | Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden Bauleitplanung mit Bebauungsplänen. Output sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen. | + | Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauleitplanung Bauleitplanung] mit [http://de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan Bebauungsplänen]. Output sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen. |
Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend. | Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend. | ||
− | Auch hier sind die Prozessschritte der Genehmigungsverfahren (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Auflagen und Nebenbestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und ggf. den Abbruch baulicher und technischer Anlagen. | + | Auch hier sind die Prozessschritte der Genehmigungsverfahren (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Auflagen und Nebenbestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und ggf. den Abbruch baulicher und technischer Anlagen. |
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=== Behördliche Aufsicht === | === Behördliche Aufsicht === |
Version vom 19. März 2014, 23:22 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Handlungsebene 1: Normative Ebene (grau)
Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die Normative Ebene im FM.
Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer. Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen (Lobbyismus). Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt. Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.
Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Bestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.
Regelsetzer und Verfahren der Regelsetzung
Die Regelsetzer für Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sind:
- EU: Rechtsetzung der EU
- Bund: Gesetzgebungsverfahren des Bundes
- Länder: Landesrecht
- Städte und Gemeinden: Kommunalrecht
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Staatliche Ausschüsse: ...
Die privaten Regelsetzer für FM-relevante Normen und Richtlinien mit hoher Verbindlichkeit sind:
- DIN: Deutsches Institut für Normung e.V.
- DVGW: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
- VDE: Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.
- VDI: Verein Deutscher Ingenieure e.V.
Die privaten Regelsetzer für FM-relevante Richtlinien und Verbandsempfehlungen mit geringerer Verbindlichkeit sind:
- AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen
- GEFMA: GEFMA e.V.
- fortzusetzen
Regelwerke und deren Verbindlichkeit für den Anwender
(zu ergänzen: u.a. Technische Regeln, Technikklauseln, Verbindlichkeit durch Verweis oder durch Vertrag)
Änderungen von Regelwerken und Regelwerksverfolgung
(zu ergänzen: Methoden zur Änderung von Regelwerken; Formen der Verkündung von Änderungen; Regelwerksverfolgung/Regelwerksmanagement z. B. in ISO 9001, 14001, GEFMA 710)
Deregulierung
(zu ergänzen: Deregulierung)
Kritik
(zu ergänzen)
Handlungsebene 2: Behörden-Ebene (gelb)
Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die Behörden-Ebene.
Genehmigungen und Erlaubnisse
Diverse Aktivitäten innerhalb des FM stehen unter einem Genehmigungsvorbehalt, d.h. sie bedürfen einer Genehmigung oder Erlaubnis. Hierzu zählen u.a.:
- Ausübung bestimmter Gewerbe (z. B. Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung (GewO))
- Arbeitnehmerüberlassung (nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG))
- Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen (nach Landes-Bauordnungen)
- Errichtung oder Betrieb umweltrelevanter technischer Anlagen (nach § 4 BImSchG)
- Montage, Installation, Betrieb, wesentliche Veränderungen und Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen (nach § 13 BetrSichV)
- Durchführung von Veranstaltungen mit 200 Personen oder mehr (= Versammlungen nach VStättVOen) (soweit nicht durch eine bestehende Baugenehmigung bereits abgedeckt)
- (weitere)
Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für Baugenehmigungen, Betriebs- oder Änderungsgenehmigungen.
Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden Bauleitplanung mit Bebauungsplänen. Output sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen.
Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend.
Auch hier sind die Prozessschritte der Genehmigungsverfahren (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Auflagen und Nebenbestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und ggf. den Abbruch baulicher und technischer Anlagen.
Behördliche Aufsicht
Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht. (fortzusetzen)
Handlungsebene 3: Kunden-Ebene (grün)
Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die Kunden-/Nutzer-Ebene.
Bedarfsplanung
(fortzusetzen)
Auftragsvergaben
(fortzusetzen)