FM-3D:Erste Dimension: Die Handlungsebenen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die '''Normative Ebene''' im FM.
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Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die '''Normative Ebene''' im FM (Farbe grau).
  
 
Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer. Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen ([http://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus Lobbyismus]). Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt. Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.
 
Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer. Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen ([http://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus Lobbyismus]). Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt. Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.
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== Handlungsebene 2: Behörden-Ebene (gelb) ==
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== Handlungsebene 2: Behörden-Ebene ==
Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die '''Behörden-Ebene'''.
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Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die '''Behörden-Ebene''' (Farbe gelb).
  
 
=== Genehmigungen und Erlaubnisse ===
 
=== Genehmigungen und Erlaubnisse ===
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Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht.
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Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht, bei der Aufsichtsbehörden die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem jeweiligen Sachgebiet überwachen.
  
Inhaltliche Stichpunkte (noch auszuformulieren):<br />
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Aufsichtsbehörden mit Relevanz im FM sind u.a.:
* Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem jeweiligen Sachgebiet.
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsicht] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerberecht_(Deutschland) Gewerberechts])
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauaufsichtsbeh%C3%B6rde Bauaufsichtsbehörden] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnungsrecht Bauordnungsrechts])
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerpolizei Feuerpolizei] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutz Brandschutzes])
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaften] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsschutz Arbeitsschutzes])
 +
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsamt Gesundheitsämter] (in Hygienefragen, insbesondere bei Trinkwasser/Legionellen)
 +
* ''ggf. weitere''
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Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehören:
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* Durchführung eigener Aufsichtsmaßnahmen, z. B. [http://de.wikipedia.org/wiki/Brandverh%C3%BCtungsschau Feuer-/Brandverhütungsschauen]
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* Entgegennahme von Anzeigen durch Dritte
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* Treffen von Anordnungen
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* Verhängen von Sanktionen im Ordnungsrecht, z. B. Bußgelder
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* Mitwirkung im Strafrecht.
  
Aufsichtsbehörden mit Relevanz im FM sind u.a.:
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Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Aufsichtsbehörden unterstützt durch die Verpflichtung externer Prüfender, schwere Mängel oder Fristenüberschreitungen anzuzeigen, z. B.:
* Behörden der [http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsicht]
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Schornsteinfeger Schornsteinfeger] (gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/schfhwg/__5.html § 5 Abs. 2 SchfHwG])
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauaufsichtsbeh%C3%B6rde Bauaufsichtsbehörden]
+
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Zugelassene_%C3%9Cberwachungsstelle Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)] (gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/__20.html § 20 BetrSichV])
* Gesundheitsämter
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* Prüfsachverständige nach Landesbaurecht (z. B. in NRW gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 PrüfVO)
* ''weitere''
 
  
Aktivitäten:
 
- Eigene Maßnahmen, z. B. Brandverhütungsschauen
 
- Entgegennahme von Anzeigen
 
- Treffen von Anordnungen
 
- Sanktionen
 
- Ordnungsrecht / Ordnungswidrigkeiten
 
- Strafrecht
 
(fortzusetzen)
 
  
== Handlungsebene 3: Kunden-Ebene (grün) ==
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== Handlungsebene 3: Kunden-Ebene ==
Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die '''Nutzer- /Kunden-Ebene'''.
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Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die '''Nutzer- /Kunden-Ebene''' (Farbe grün).
  
 
=== Bedarfsplanung ===
 
=== Bedarfsplanung ===
 
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Gegenstand der Bedarfsplanung ist es ...
 
''(fortzusetzen)''
 
''(fortzusetzen)''
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(Verweis auf DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen)
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Version vom 22. März 2014, 00:54 Uhr

Handlungsebene 1: Normative Ebene

Bild: Normative Ebene (perspektivisch)
Bild: Normative Ebene (frontal)

Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die Normative Ebene im FM (Farbe grau).

Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer. Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen (Lobbyismus). Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt. Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.

Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Bestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.

Regelsetzer, Verfahren der Regelsetzung und resultierende Regelwerke

Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften

FM-relevante Normen und Richtlinien

FM-relevante Richtlinien und Verbandsempfehlungen

Weitere Vorschriften

  • Hersteller -> Hersteller-Vorschriften

Verbindlichkeit von Regelwerken für den Anwender

(zu ergänzen: u.a. Technikklauseln, Verbindlichkeit durch Verweis oder durch Vertrag)

Änderungen von Regelwerken und Regelwerksverfolgung

(zu ergänzen: Methoden zur Änderung von Regelwerken; Formen der Verkündung von Änderungen; Regelwerksverfolgung/Regelwerksmanagement z. B. in ISO 9001, 14001, GEFMA 710)

Deregulierung

(zu ergänzen: Deregulierung)

Kritik

Gängige Kritikpunkte an der Regelsetzung in Deutschland sind:

  • Deutschland ist überreguliert; es gibt zu viele Regeln.
  • Es gibt zu viele Überschneidungen zwischen den Regelwerken.
  • (weitere noch zu ergänzen)


Handlungsebene 2: Behörden-Ebene

Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die Behörden-Ebene (Farbe gelb).

Genehmigungen und Erlaubnisse

Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (perspektivisch)
Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (frontal)

Diverse Aktivitäten innerhalb des FM stehen unter einem Genehmigungsvorbehalt, d.h. sie bedürfen einer Genehmigung oder Erlaubnis. Hierzu zählen u.a.:

Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für Baugenehmigungen, Betriebs- oder Änderungsgenehmigungen.

Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden Bauleitplanung mit Bebauungsplänen. Output sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen.

Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend.

Auch hier sind die Prozessschritte der Genehmigungsverfahren (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Auflagen und Nebenbestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und ggf. den Abbruch baulicher und technischer Anlagen.

Behördliche Aufsicht

Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (perspektivisch)
Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (frontal)

Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht, bei der Aufsichtsbehörden die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem jeweiligen Sachgebiet überwachen.

Aufsichtsbehörden mit Relevanz im FM sind u.a.:

Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehören:

  • Durchführung eigener Aufsichtsmaßnahmen, z. B. Feuer-/Brandverhütungsschauen
  • Entgegennahme von Anzeigen durch Dritte
  • Treffen von Anordnungen
  • Verhängen von Sanktionen im Ordnungsrecht, z. B. Bußgelder
  • Mitwirkung im Strafrecht.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Aufsichtsbehörden unterstützt durch die Verpflichtung externer Prüfender, schwere Mängel oder Fristenüberschreitungen anzuzeigen, z. B.:


Handlungsebene 3: Kunden-Ebene

Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die Nutzer- /Kunden-Ebene (Farbe grün).

Bedarfsplanung

Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (perspektivisch)
Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (frontal)

Gegenstand der Bedarfsplanung ist es ... (fortzusetzen)

(Verweis auf DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen)








Auftragsvergaben

Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (perspektivisch)
Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (frontal)

(fortzusetzen)