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== Handlungsebene 1: Normative Ebene ==
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== Handlungsebene 1: Die Normative Ebene ==
 
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Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die '''Normative Ebene''' im FM (Farbe grau).
 
Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die '''Normative Ebene''' im FM (Farbe grau).
  
Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer. Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen ([http://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus Lobbyismus]). Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt. Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.
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Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer.<br />
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'''Input''' für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen ([http://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus Lobbyismus]).<br />
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Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt.<br />
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'''Output''' sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.
  
Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Bestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.
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Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken entlang der y-Achse sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die Ergebnisse (d.h. die resultierenden Bestimmungen) lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.
  
 
=== Regelsetzer, Verfahren der Regelsetzung und resultierende Regelwerke ===
 
=== Regelsetzer, Verfahren der Regelsetzung und resultierende Regelwerke ===
'''Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften'''
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==== Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften ====
 
* EU: [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetzung_der_EU Rechtsetzung der EU] -> EU-Verordnungen, EU-Richtlinien
 
* EU: [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetzung_der_EU Rechtsetzung der EU] -> EU-Verordnungen, EU-Richtlinien
 
* Bund: [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland) Gesetzgebungsverfahren des Bundes] -> Bundesgesetze, Bundesverordnungen
 
* Bund: [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland) Gesetzgebungsverfahren des Bundes] -> Bundesgesetze, Bundesverordnungen
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* Staatliche Ausschüsse: ''(bislang ohne eigene Website)'' -> [http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Regeln Technische Regeln] staatlicher Ausschüsse
 
* Staatliche Ausschüsse: ''(bislang ohne eigene Website)'' -> [http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Regeln Technische Regeln] staatlicher Ausschüsse
  
'''FM-relevante Normen und Richtlinien'''
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==== FM-relevante Normen und Richtlinien ====
 
* DIN: [http://de.wikipedia.org/wiki/DIN Deutsches Institut für Normung e.V.]; Verfahren der [http://de.wikipedia.org/wiki/Normung Normung] -> DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen (und weitere)
 
* DIN: [http://de.wikipedia.org/wiki/DIN Deutsches Institut für Normung e.V.]; Verfahren der [http://de.wikipedia.org/wiki/Normung Normung] -> DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen (und weitere)
 
* DVGW: [http://de.wikipedia.org/wiki/DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.] -> DVGW-Bestimmungen
 
* DVGW: [http://de.wikipedia.org/wiki/DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.] -> DVGW-Bestimmungen
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* VDI: [http://de.wikipedia.org/wiki/Verein_Deutscher_Ingenieure Verein Deutscher Ingenieure e.V.] -> VDI-Richtlinien
 
* VDI: [http://de.wikipedia.org/wiki/Verein_Deutscher_Ingenieure Verein Deutscher Ingenieure e.V.] -> VDI-Richtlinien
  
'''FM-relevante Richtlinien und Verbandsempfehlungen'''
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==== FM-relevante Richtlinien und Verbandsempfehlungen ====
 
* AMEV [http://de.wikipedia.org/wiki/AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen] -> AMEV-Empfehlungen
 
* AMEV [http://de.wikipedia.org/wiki/AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen] -> AMEV-Empfehlungen
 
* GEFMA: [http://www.gefma.de German Facility Management Association e.V.] -> GEFMA-Richtlinien
 
* GEFMA: [http://www.gefma.de German Facility Management Association e.V.] -> GEFMA-Richtlinien
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* VdS Schadenverhütung: [http://de.wikipedia.org/wiki/VdS_Schadenverh%C3%BCtung VdS] -> VdS-Richtlinien, VdS-Merkblätter  
 
* VdS Schadenverhütung: [http://de.wikipedia.org/wiki/VdS_Schadenverh%C3%BCtung VdS] -> VdS-Richtlinien, VdS-Merkblätter  
  
'''Weitere Vorschriften'''
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==== Weitere Vorschriften ====
 
* Hersteller -> Hersteller-Vorschriften
 
* Hersteller -> Hersteller-Vorschriften
  
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* (weitere noch zu ergänzen)
 
* (weitere noch zu ergänzen)
  
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=== Sonstige Hinweise ===
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Eine normative Ebene kommt in keinem der bisherigen FM-, GM- oder QM-Modelle vor.
  
== Handlungsebene 2: Behörden-Ebene ==
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=== Siehe auch ===
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* GEFMA 900 Gesetze, Verordnungen, UVVorschriften im FM; jährlich neu herausgegeben von [http://www.gefma.de GEFMA e.V.]; 873 Einträge in 2014
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* GEFMA 910 Normen und Richtlinien im FM; a.a.O.; 1.038 Einträge in 2014
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== Handlungsebene 2: Die Behörden-Ebene ==
 
Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die '''Behörden-Ebene''' (Farbe gelb).
 
Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die '''Behörden-Ebene''' (Farbe gelb).
  
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==== Genehmigungsvorbehalt ====
 
Diverse Aktivitäten innerhalb des FM stehen unter einem [http://de.wikipedia.org/wiki/Genehmigungsvorbehalt Genehmigungsvorbehalt], d.h. sie bedürfen einer Genehmigung oder Erlaubnis. Hierzu zählen u.a.:
 
Diverse Aktivitäten innerhalb des FM stehen unter einem [http://de.wikipedia.org/wiki/Genehmigungsvorbehalt Genehmigungsvorbehalt], d.h. sie bedürfen einer Genehmigung oder Erlaubnis. Hierzu zählen u.a.:
* Ausübung bestimmter Gewerbe (z. B. Bewachungsgewerbe nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html § 34a Gewerbeordnung (GewO)])
+
* Ausübung bestimmter Gewerbe (z. B. Bewachungsgewerbe nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html § 34a Gewerbeordnung (GewO)] oder Makler nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html § 34c GewO])
 
* Arbeitnehmerüberlassung (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)])
 
* Arbeitnehmerüberlassung (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)])
* Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen (nach [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnungen_(Deutschland) Landes-Bauordnungen])
+
* Errichtung, wesentliche Änderung, Nutzungsänderung oder Abbruch baulicher Anlagen (nach [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnungen_(Deutschland) Landes-Bauordnungen])
 
* Errichtung oder Betrieb umweltrelevanter technischer Anlagen (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__4.html § 4 BImSchG])
 
* Errichtung oder Betrieb umweltrelevanter technischer Anlagen (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__4.html § 4 BImSchG])
 
* Montage, Installation, Betrieb, wesentliche Veränderungen und Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise von bestimmten [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberwachungsbed%C3%BCrftige_Anlage überwachungsbedürftigen Anlagen] (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/__13.html § 13 BetrSichV])
 
* Montage, Installation, Betrieb, wesentliche Veränderungen und Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise von bestimmten [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberwachungsbed%C3%BCrftige_Anlage überwachungsbedürftigen Anlagen] (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/__13.html § 13 BetrSichV])
* Durchführung von Veranstaltungen mit 200 Personen oder mehr (= Versammlungen nach VStättVOen) (soweit nicht durch eine bestehende Baugenehmigung bereits abgedeckt)
+
* Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern in geschlossenen Räumen bzw. mehr als 1.000 Besuchern innerhalb baulicher Anlagen im Freien (= Versammlungen nach [http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsst%C3%A4ttenverordnung Versammlungsstättenverordnungen (VStättVOen)]) (soweit nicht durch eine bestehende Bau- und Betriebsgenehmigung bereits abgedeckt)
 
* ''(weitere)''
 
* ''(weitere)''
  
Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für [http://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehmigung Baugenehmigungen], Betriebs- oder Änderungsgenehmigungen.
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==== Genehmigungsverfahren ====
 
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Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für [http://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehmigung Baugenehmigungen] oder Gewerbeerlaubnisse.
Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauleitplanung Bauleitplanung] mit [http://de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan Bebauungsplänen]. Output sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen.
 
  
Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend.
+
'''Input''' für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauleitplanung Bauleitplanung] mit [http://de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan Bebauungsplänen].<br />
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'''Output''' sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen. Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend.
  
Auch hier sind die Prozessschritte der Genehmigungsverfahren (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Auflagen und Nebenbestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und ggf. den Abbruch baulicher und technischer Anlagen.
 
  
 
=== Behördliche Aufsicht ===
 
=== Behördliche Aufsicht ===
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Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht, bei der Aufsichtsbehörden die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem jeweiligen Sachgebiet überwachen.
 
Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht, bei der Aufsichtsbehörden die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem jeweiligen Sachgebiet überwachen.
  
Aufsichtsbehörden mit Relevanz im FM sind u.a.:
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==== Organisation ====
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsicht] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerberecht_(Deutschland) Gewerberechts])
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Die behördliche Aufsicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert. Länderspezifische Aufsichtsbehörden mit Relevanz im FM sind u.a.:
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsicht] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerberecht_(Deutschland) Gewerberechts], ggf. auch Arbeits- und/oder Umweltschutz)
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauaufsichtsbeh%C3%B6rde Bauaufsichtsbehörden] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnungsrecht Bauordnungsrechts])
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauaufsichtsbeh%C3%B6rde Bauaufsichtsbehörden] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnungsrecht Bauordnungsrechts])
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerpolizei Feuerpolizei] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutz Brandschutzes])
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerpolizei Feuerpolizei] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutz Brandschutzes])
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsamt Gesundheitsämter] (in Hygienefragen, insbesondere bei Trinkwasser/Legionellen)
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Regierungspr%C3%A4sidium Regierungspräsidien] (mit unterschiedlichem Aufgabenzuschnitt)
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* ''ggf. weitere''.
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Bundeseinheitlich:
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaften] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsschutz Arbeitsschutzes])
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaften] (in Fragen des [http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsschutz Arbeitsschutzes])
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsamt Gesundheitsämter] (in Hygienefragen, insbesondere bei Trinkwasser/Legionellen)
 
* ''ggf. weitere''
 
  
 +
==== Aufgaben ====
 
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehören:
 
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehören:
 
* Durchführung eigener Aufsichtsmaßnahmen, z. B. [http://de.wikipedia.org/wiki/Brandverh%C3%BCtungsschau Feuer-/Brandverhütungsschauen]
 
* Durchführung eigener Aufsichtsmaßnahmen, z. B. [http://de.wikipedia.org/wiki/Brandverh%C3%BCtungsschau Feuer-/Brandverhütungsschauen]
* Entgegennahme von Anzeigen durch Dritte
+
* Entgegennahme und Verfolgung von Anzeigen durch Dritte
 
* Treffen von Anordnungen
 
* Treffen von Anordnungen
 
* Verhängen von Sanktionen im Ordnungsrecht, z. B. Bußgelder
 
* Verhängen von Sanktionen im Ordnungsrecht, z. B. Bußgelder
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Zugelassene_%C3%9Cberwachungsstelle Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)] (gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/__20.html § 20 BetrSichV])
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Zugelassene_%C3%9Cberwachungsstelle Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)] (gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/__20.html § 20 BetrSichV])
 
* Prüfsachverständige nach Landesbaurecht (z. B. in NRW gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 PrüfVO)
 
* Prüfsachverständige nach Landesbaurecht (z. B. in NRW gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 PrüfVO)
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=== Sonstige Hinweise ===
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Auch auf der Behörden-Ebene sind die Prozessschritte (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Ergebnisse (Auflagen und Nebenbestimmungen, Anordnungen und Sanktionen) lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt z. B. Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und den Abbruch baulicher und technischer Anlagen usw.
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Eine Behörden-Ebene kommt in keinem der bisherigen FM-, GM- oder QM-Modelle vor.
  
  
== Handlungsebene 3: Kunden-Ebene ==
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== Handlungsebene 3: Die Nutzer- /Kunden-Ebene ==
 
Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die '''Nutzer- /Kunden-Ebene''' (Farbe grün).
 
Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die '''Nutzer- /Kunden-Ebene''' (Farbe grün).
  
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=== Aufsicht durch Kunden (Auftraggeber) ===
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Nach den Grundregeln der Delegation (GEFMA 190) muss auch ein Kunde (Auftraggeber) von FM-/FS-Leistungen eine Aufsicht darüber ausüben, ob die von ihm beauftragten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. (Die Art und Weise, wie diese Aufsicht realisiert werden kann, wird an anderer Stelle beschrieben.)
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== Handlungsebene 4: Die FM-Ebene ==
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Die vierte Ebene im FM-3D-Modell ist die '''Facility Management-Ebene''' (Farbe hellblau).
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''(fortzusetzen)''
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== Handlungsebene 5: Die FS-Ebene ==
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Die fünfte Ebene im FM-3D-Modell ist die '''Facility Service-Ebene''' (Farbe dunkelblau).
 
''(fortzusetzen)''
 
''(fortzusetzen)''

Version vom 22. März 2014, 14:46 Uhr

Handlungsebene 1: Die Normative Ebene

Bild: Normative Ebene (perspektivisch)
Bild: Normative Ebene (frontal)

Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die Normative Ebene im FM (Farbe grau).

Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer.
Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen (Lobbyismus).
Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt.
Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.

Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken entlang der y-Achse sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die Ergebnisse (d.h. die resultierenden Bestimmungen) lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.

Regelsetzer, Verfahren der Regelsetzung und resultierende Regelwerke

Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften

FM-relevante Normen und Richtlinien

FM-relevante Richtlinien und Verbandsempfehlungen

Weitere Vorschriften

  • Hersteller -> Hersteller-Vorschriften

Verbindlichkeit von Regelwerken für den Anwender

(zu ergänzen: u.a. Technikklauseln, Verbindlichkeit durch Verweis oder durch Vertrag)

Änderungen von Regelwerken und Regelwerksverfolgung

(zu ergänzen: Methoden zur Änderung von Regelwerken; Formen der Verkündung von Änderungen; Regelwerksverfolgung/Regelwerksmanagement z. B. in ISO 9001, 14001, GEFMA 710)

Deregulierung

(zu ergänzen: Deregulierung)

Kritik

Gängige Kritikpunkte an der Regelsetzung in Deutschland sind:

  • Deutschland ist überreguliert; es gibt zu viele Regeln.
  • Es gibt zu viele Überschneidungen zwischen den Regelwerken.
  • (weitere noch zu ergänzen)

Sonstige Hinweise

Eine normative Ebene kommt in keinem der bisherigen FM-, GM- oder QM-Modelle vor.

Siehe auch

  • GEFMA 900 Gesetze, Verordnungen, UVVorschriften im FM; jährlich neu herausgegeben von GEFMA e.V.; 873 Einträge in 2014
  • GEFMA 910 Normen und Richtlinien im FM; a.a.O.; 1.038 Einträge in 2014


Handlungsebene 2: Die Behörden-Ebene

Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die Behörden-Ebene (Farbe gelb).

Genehmigungen und Erlaubnisse

Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (perspektivisch)
Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (frontal)

Genehmigungsvorbehalt

Diverse Aktivitäten innerhalb des FM stehen unter einem Genehmigungsvorbehalt, d.h. sie bedürfen einer Genehmigung oder Erlaubnis. Hierzu zählen u.a.:

Genehmigungsverfahren

Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für Baugenehmigungen oder Gewerbeerlaubnisse.

Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden Bauleitplanung mit Bebauungsplänen.
Output sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen. Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend.


Behördliche Aufsicht

Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (perspektivisch)
Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (frontal)

Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht, bei der Aufsichtsbehörden die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem jeweiligen Sachgebiet überwachen.

Organisation

Die behördliche Aufsicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert. Länderspezifische Aufsichtsbehörden mit Relevanz im FM sind u.a.:

Bundeseinheitlich:

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehören:

  • Durchführung eigener Aufsichtsmaßnahmen, z. B. Feuer-/Brandverhütungsschauen
  • Entgegennahme und Verfolgung von Anzeigen durch Dritte
  • Treffen von Anordnungen
  • Verhängen von Sanktionen im Ordnungsrecht, z. B. Bußgelder
  • Mitwirkung im Strafrecht.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Aufsichtsbehörden unterstützt durch die Verpflichtung externer Prüfender, schwere Mängel oder Fristenüberschreitungen anzuzeigen, z. B.:

Sonstige Hinweise

Auch auf der Behörden-Ebene sind die Prozessschritte (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Ergebnisse (Auflagen und Nebenbestimmungen, Anordnungen und Sanktionen) lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt z. B. Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und den Abbruch baulicher und technischer Anlagen usw.

Eine Behörden-Ebene kommt in keinem der bisherigen FM-, GM- oder QM-Modelle vor.


Handlungsebene 3: Die Nutzer- /Kunden-Ebene

Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die Nutzer- /Kunden-Ebene (Farbe grün).

Bedarfsplanung

Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (perspektivisch)
Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (frontal)

Gegenstand der Bedarfsplanung ist es ... (fortzusetzen)

(Verweis auf DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen)








Auftragsvergaben

Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (perspektivisch)
Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (frontal)

(fortzusetzen)









Aufsicht durch Kunden (Auftraggeber)

Nach den Grundregeln der Delegation (GEFMA 190) muss auch ein Kunde (Auftraggeber) von FM-/FS-Leistungen eine Aufsicht darüber ausüben, ob die von ihm beauftragten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. (Die Art und Weise, wie diese Aufsicht realisiert werden kann, wird an anderer Stelle beschrieben.)


Handlungsebene 4: Die FM-Ebene

Die vierte Ebene im FM-3D-Modell ist die Facility Management-Ebene (Farbe hellblau). (fortzusetzen)


Handlungsebene 5: Die FS-Ebene

Die fünfte Ebene im FM-3D-Modell ist die Facility Service-Ebene (Farbe dunkelblau). (fortzusetzen)