FM-3D:Erste Dimension: Die Handlungsebenen: Unterschied zwischen den Versionen
K |
|||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
''Nachfolgend zu erläutern: Die einzelnen Regelsetzer, deren Regelwerke, deren Verbindlichkeit, die Technikklauseln, die Deregulierung, die Veränderungsdynamik, die Notwendigkeit einer Regelwerksverfolgung etc.''<br /> | ''Nachfolgend zu erläutern: Die einzelnen Regelsetzer, deren Regelwerke, deren Verbindlichkeit, die Technikklauseln, die Deregulierung, die Veränderungsdynamik, die Notwendigkeit einer Regelwerksverfolgung etc.''<br /> | ||
<br /> | <br /> | ||
+ | === Regelsetzer und Verfahren der Regelsetzung === | ||
Die '''Regelsetzer für Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften''' sind:<br /> | Die '''Regelsetzer für Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften''' sind:<br /> | ||
* EU: [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetzung_der_EU Rechtsetzung der EU]<br /> | * EU: [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetzung_der_EU Rechtsetzung der EU]<br /> |
Version vom 19. März 2014, 00:32 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Handlungsebene 1: Normative Ebene im FM
Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die Normative Ebene im FM.
Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung. Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen (Lobbyismus). Durch die verschiedenen Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt. Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.
Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Bestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.
Nachfolgend zu erläutern: Die einzelnen Regelsetzer, deren Regelwerke, deren Verbindlichkeit, die Technikklauseln, die Deregulierung, die Veränderungsdynamik, die Notwendigkeit einer Regelwerksverfolgung etc.
Regelsetzer und Verfahren der Regelsetzung
Die Regelsetzer für Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sind:
- EU: Rechtsetzung der EU
- Bund: Gesetzgebungsverfahren des Bundes
- Länder: Landesrecht
- Städte und Gemeinden: Kommunalrecht
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Staatliche Ausschüsse: ...
Die privaten Regelsetzer für FM-relevante Normen und Richtlinien mit hoher Verbindlichkeit sind:
- DIN: Deutsches Institut für Normung e.V.
- DVGW: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
- VDE: Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.
- VDI: Verein Deutscher Ingenieure e.V.
Die privaten Regelsetzer für FM-relevante Richtlinien und Verbandsempfehlungen mit geringerer Verbindlichkeit sind:
- AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen
- GEFMA: GEFMA e.V.
- fortzusetzen
Handlungsebene 2.1: Behörden-Ebene (Genehmigungen)
Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die Behörden-Ebene.
Hier erfolgen zunächst FM-relevante Genehmigungsverfahren, z. B. für Bau-, Betriebs- oder Änderungsgenehmigungen.
Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden Bauleitplanung mit Bebauungsplänen.
Output der Genehemigungsverfahren sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen.
Auch hier sind die Prozessschritte der Genehmigungsverfahren (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Auflagen und Nebenbestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und ggf. den Abbruch baulicher und technischer Anlagen.
(fortzusetzen)
Handlungsebene 2.2: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht)
Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht. (fortzusetzen)
Handlungsebene 3.1: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung)
(fortzusetzen)
Handlungsebene 3.2: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben)
(fortzusetzen)