FM-3D:Erste Dimension: Die Handlungsebenen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Bundesländer: [http://de.wikipedia.org/wiki/Landesrecht Landesrecht] -> Landesgesetze, Landesverordnungen
 
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* Städte und Gemeinden: [http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalrecht_(Deutschland) Kommunalrecht] -> Städtische Verordnungen, Städtische Satzungen  
 
* Städte und Gemeinden: [http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalrecht_(Deutschland) Kommunalrecht] -> Städtische Verordnungen, Städtische Satzungen  
* DGUV: [http://de.wikipedia.org/wiki/DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung] -> Unfallverhütungsvorschriften (UVV) als Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) sowie Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI), Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BGG)
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* DGUV: [http://de.wikipedia.org/wiki/DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung] -> [http://de.wikipedia.org/wiki/Unfallverh%C3%BCtungsvorschriften Unfallverhütungsvorschriften (UVV)], heute Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) sowie Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI), Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BGG)
 
* Staatliche Ausschüsse: ''(bislang ohne eigene Website)'' -> [http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Regeln Technische Regeln] staatlicher Ausschüsse
 
* Staatliche Ausschüsse: ''(bislang ohne eigene Website)'' -> [http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Regeln Technische Regeln] staatlicher Ausschüsse
  
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* GEFMA: [http://www.gefma.de German Facility Management Association e.V.] -> GEFMA-Richtlinien
 
* GEFMA: [http://www.gefma.de German Facility Management Association e.V.] -> GEFMA-Richtlinien
 
* VDMA: [http://de.wikipedia.org/wiki/VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.] -> VDMA-Einheitsblätter
 
* VDMA: [http://de.wikipedia.org/wiki/VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.] -> VDMA-Einheitsblätter
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* VdS Schadenverhütung: [http://de.wikipedia.org/wiki/VdS_Schadenverh%C3%BCtung VdS] -> VdS-Richtlinien, VdS-Merkblätter
  
'''Weitere'''
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'''Weitere Vorschriften'''
* VdS Schadenverhütung: [http://de.wikipedia.org/wiki/VdS_Schadenverh%C3%BCtung VdS] -> VdS-Richtlinien, VdS-Merkblätter
 
 
* Hersteller -> Hersteller-Vorschriften
 
* Hersteller -> Hersteller-Vorschriften
* ''fortzusetzen''
 
  
 
=== Verbindlichkeit von Regelwerken für den Anwender ===
 
=== Verbindlichkeit von Regelwerken für den Anwender ===

Version vom 20. März 2014, 22:56 Uhr

Handlungsebene 1: Normative Ebene (grau)

Bild: Normative Ebene (perspektivisch)
Bild: Normative Ebene (frontal)

Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die Normative Ebene im FM.

Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer. Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen (Lobbyismus). Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt. Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.

Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Bestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.

Regelsetzer, Verfahren der Regelsetzung und resultierende Regelwerke

Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften

FM-relevante Normen und Richtlinien

FM-relevante Richtlinien und Verbandsempfehlungen

Weitere Vorschriften

  • Hersteller -> Hersteller-Vorschriften

Verbindlichkeit von Regelwerken für den Anwender

(zu ergänzen: u.a. Technikklauseln, Verbindlichkeit durch Verweis oder durch Vertrag)

Änderungen von Regelwerken und Regelwerksverfolgung

(zu ergänzen: Methoden zur Änderung von Regelwerken; Formen der Verkündung von Änderungen; Regelwerksverfolgung/Regelwerksmanagement z. B. in ISO 9001, 14001, GEFMA 710)

Deregulierung

(zu ergänzen: Deregulierung)

Kritik

Gängige Kritikpunkte an der Regelsetzung in Deutschland sind:

  • Deutschland ist überreguliert; es gibt zu viele Regeln.
  • Es gibt zu viele Überschneidungen zwischen den Regelwerken.
  • (weitere noch zu ergänzen)


Handlungsebene 2: Behörden-Ebene (gelb)

Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die Behörden-Ebene.

Genehmigungen und Erlaubnisse

Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (perspektivisch)
Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (frontal)

Diverse Aktivitäten innerhalb des FM stehen unter einem Genehmigungsvorbehalt, d.h. sie bedürfen einer Genehmigung oder Erlaubnis. Hierzu zählen u.a.:

Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für Baugenehmigungen, Betriebs- oder Änderungsgenehmigungen.

Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden Bauleitplanung mit Bebauungsplänen. Output sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen.

Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend.

Auch hier sind die Prozessschritte der Genehmigungsverfahren (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Auflagen und Nebenbestimmungen lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und ggf. den Abbruch baulicher und technischer Anlagen.

Behördliche Aufsicht

Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (perspektivisch)
Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (frontal)

Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht.

Inhaltliche Stichpunkte (noch auszuformulieren):

  • Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem jeweiligen Sachgebiet.

Aufsichtsbehörden mit Relevanz im FM sind u.a.:

Aktivitäten: - Eigene Maßnahmen, z. B. Brandverhütungsschauen - Entgegennahme von Anzeigen - Treffen von Anordnungen - Sanktionen - Ordnungsrecht / Ordnungswidrigkeiten - Strafrecht (fortzusetzen)

Handlungsebene 3: Kunden-Ebene (grün)

Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die Nutzer- /Kunden-Ebene.

Bedarfsplanung

Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (perspektivisch)
Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (frontal)

(fortzusetzen)



Auftragsvergaben

Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (perspektivisch)
Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (frontal)

(fortzusetzen)