FM-3D:Erste Dimension: Die Handlungsebenen
Inhaltsverzeichnis
- 1 Handlungsebene 1: Die Normative Ebene
- 2 Handlungsebene 2: Die Behörden-Ebene
- 3 Handlungsebene 3: Die Nutzer- /Kunden-Ebene
- 4 Handlungsebene 4: Die FM-Ebene
- 5 Handlungsebene 5: Die FS-Ebene
Handlungsebene 1: Die Normative Ebene
Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die Normative Ebene im FM (Farbe grau).
Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer.
Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen (Lobbyismus).
Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt.
Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.
Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken entlang der y-Achse sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die Ergebnisse (d.h. die resultierenden Bestimmungen) lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.
Regelsetzer, Verfahren der Regelsetzung und resultierende Regelwerke
Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
- EU: Rechtsetzung der EU -> EU-Verordnungen, EU-Richtlinien
- Bund: Gesetzgebungsverfahren des Bundes -> Bundesgesetze, Bundesverordnungen
- Bundesländer: Landesrecht -> Landesgesetze, Landesverordnungen
- Städte und Gemeinden: Kommunalrecht -> Städtische Verordnungen, Städtische Satzungen
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung -> Unfallverhütungsvorschriften (UVV), heute Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) sowie Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI), Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BGG)
- Staatliche Ausschüsse: (bislang ohne eigene Website) -> Technische Regeln staatlicher Ausschüsse
FM-relevante Normen und Richtlinien
- DIN: Deutsches Institut für Normung e.V.; Verfahren der Normung -> DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen (und weitere)
- DVGW: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. -> DVGW-Bestimmungen
- VDE: Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. -> VDE-Normen, DIN VDE-Normen
- VDI: Verein Deutscher Ingenieure e.V. -> VDI-Richtlinien
FM-relevante Richtlinien und Verbandsempfehlungen
- AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen -> AMEV-Empfehlungen
- GEFMA: German Facility Management Association e.V. -> GEFMA-Richtlinien
- VDMA: Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. -> VDMA-Einheitsblätter
- VdS Schadenverhütung: VdS -> VdS-Richtlinien, VdS-Merkblätter
Weitere Vorschriften
- Hersteller -> Hersteller-Vorschriften
Verbindlichkeit von Regelwerken für den Anwender
(zu ergänzen: u.a. Technikklauseln, Verbindlichkeit durch Verweis oder durch Vertrag)
Änderungen von Regelwerken und Regelwerksverfolgung
(zu ergänzen: Methoden zur Änderung von Regelwerken; Formen der Verkündung von Änderungen; Regelwerksverfolgung/Regelwerksmanagement z. B. in ISO 9001, 14001, GEFMA 710)
Deregulierung
(zu ergänzen: Deregulierung)
Kritik
Gängige Kritikpunkte an der Regelsetzung in Deutschland sind:
- Deutschland ist überreguliert; es gibt zu viele Regeln.
- Es gibt zu viele Überschneidungen zwischen den Regelwerken.
- (weitere noch zu ergänzen)
Sonstige Hinweise
Eine normative Ebene kommt in keinem der bisherigen FM-, GM- oder QM-Modelle vor.
Siehe auch
- GEFMA 900 Gesetze, Verordnungen, UVVorschriften im FM; jährlich neu herausgegeben von GEFMA e.V.; 873 Einträge in 2014
- GEFMA 910 Normen und Richtlinien im FM; a.a.O.; 1.038 Einträge in 2014
Handlungsebene 2: Die Behörden-Ebene
Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die Behörden-Ebene (Farbe gelb).
Genehmigungen und Erlaubnisse
Genehmigungsvorbehalt
Diverse Aktivitäten innerhalb des FM stehen unter einem Genehmigungsvorbehalt, d.h. sie bedürfen einer Genehmigung oder Erlaubnis. Hierzu zählen u.a.:
- Ausübung bestimmter Gewerbe (z. B. Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) oder Makler nach § 34c GewO)
- Arbeitnehmerüberlassung (nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG))
- Errichtung, wesentliche Änderung, Nutzungsänderung oder Abbruch baulicher Anlagen (nach Landes-Bauordnungen)
- Errichtung oder Betrieb umweltrelevanter technischer Anlagen (nach § 4 BImSchG)
- Montage, Installation, Betrieb, wesentliche Veränderungen und Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen (nach § 13 BetrSichV)
- Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern in geschlossenen Räumen bzw. mehr als 1.000 Besuchern innerhalb baulicher Anlagen im Freien (= Versammlungen nach Versammlungsstättenverordnungen (VStättVOen)) (soweit nicht durch eine bestehende Bau- und Betriebsgenehmigung bereits abgedeckt)
- (weitere)
Genehmigungsverfahren
Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für Baugenehmigungen oder Gewerbeerlaubnisse.
Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden Bauleitplanung mit Bebauungsplänen.
Output sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen. Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend.
Behördliche Aufsicht
Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht, bei der Aufsichtsbehörden die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem jeweiligen Sachgebiet überwachen.
Organisation
Die behördliche Aufsicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert. Länderspezifische Aufsichtsbehörden mit Relevanz im FM sind u.a.:
- Gewerbeaufsicht (in Fragen des Gewerberechts, ggf. auch Arbeits- und/oder Umweltschutz)
- Bauaufsichtsbehörden (in Fragen des Bauordnungsrechts)
- Feuerpolizei (in Fragen des Brandschutzes)
- Gesundheitsämter (in Hygienefragen, insbesondere bei Trinkwasser/Legionellen)
- Regierungspräsidien (mit unterschiedlichem Aufgabenzuschnitt)
- ggf. weitere.
Bundeseinheitlich:
- Berufsgenossenschaften (in Fragen des Arbeitsschutzes)
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehören:
- Durchführung eigener Aufsichtsmaßnahmen, z. B. Feuer-/Brandverhütungsschauen
- Entgegennahme und Verfolgung von Anzeigen durch Dritte
- Treffen von Anordnungen
- Verhängen von Sanktionen im Ordnungsrecht, z. B. Bußgelder
- Mitwirkung im Strafrecht.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Aufsichtsbehörden unterstützt durch die Verpflichtung externer Prüfender, schwere Mängel oder Fristenüberschreitungen anzuzeigen, z. B.:
- Schornsteinfeger (gemäß § 5 Abs. 2 SchfHwG)
- Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) (gemäß § 20 BetrSichV)
- Prüfsachverständige nach Landesbaurecht (z. B. in NRW gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 PrüfVO)
Sonstige Hinweise
Auch auf der Behörden-Ebene sind die Prozessschritte (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Ergebnisse (Auflagen und Nebenbestimmungen, Anordnungen und Sanktionen) lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt z. B. Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und den Abbruch baulicher und technischer Anlagen usw.
Eine Behörden-Ebene kommt in keinem der bisherigen FM-, GM- oder QM-Modelle vor.
Handlungsebene 3: Die Nutzer- /Kunden-Ebene
Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die Nutzer- /Kunden-Ebene (Farbe grün).
Bedarfsplanung
Gegenstand der Bedarfsplanung ist es ... (fortzusetzen)
(Verweis auf DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen)
Auftragsvergaben
(fortzusetzen)
Aufsicht durch Kunden (Auftraggeber)
Nach den Grundregeln der Delegation (GEFMA 190) muss auch ein Kunde (Auftraggeber) von FM-/FS-Leistungen eine Aufsicht darüber ausüben, ob die von ihm beauftragten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. (Die Art und Weise, wie diese Aufsicht realisiert werden kann, wird an anderer Stelle beschrieben.)
Handlungsebene 4: Die FM-Ebene
Die vierte Ebene im FM-3D-Modell ist die Facility Management-Ebene (Farbe hellblau). (fortzusetzen)
Handlungsebene 5: Die FS-Ebene
Die fünfte Ebene im FM-3D-Modell ist die Facility Service-Ebene (Farbe dunkelblau). (fortzusetzen)