FM-3D:Zweite Dimension: Die Interaktion zwischen den Handlungsebenen
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Zwischen den fünf Handlungsebenen des FM-3D-Modells erfolgen Interaktionen.
Dabei wirken die Ergebnisse einer Handlungsergebnisse (Output) als Eingangsgröße (Input) auf anderen Handlungsebenen.
Diese Wechselwirkungen werden nachfolgend beschrieben.
Wirkungen der Ebene 1 auf Ebene 2
Die Normativen Bestimmungen aus Handlungsebene 1 setzen die Rahmenbedingungen für die Genehmigungs- /Erlaubnisverfahren und für die Aufsicht auf der Behörden-Ebene.
Genehmigungen und Erlaubnisse
Bei Baugenehmigungsverfahren sind dies beispielsweise
- Bestimmungen aus dem Bauplanungsrecht, beruhend auf dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Ergebnis dessen bestehen verbindliche Flächennutzungspläne und Bebauungspläne.
- Bestimmungen aus dem Bauordnungsrecht (Landesbauordnungen) hinsichtlich der Durchführung der Genehmigungsverfahren (z. B. im Dritten Abschnitt (§§ 63-77) der Musterbauordnung (MBO)); dabei werden auch etwaige für den Standort geltende Örtliche Bauvorschriften (vgl. § 86 MBO) berücksichtigt.
- Verordnungsermächtigungen für die obersten Landesbaubehörden.
- ... Eingeführte Technische Baubestimmungen ...
- (noch fortzusetzen)
Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen werden die Verfahren in § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bestimmt.
Behördliche Aufsicht
Auch die behördliche Aufsicht ist durch normative Bestimmungen geregelt:
- Bestimmungen über die Gewerbeaufsicht in § 139b GewO
- Bestimmungen über die Bauaufsicht in den Landes-Bauordnungen (z. B. Vierter Abschnitt (§§ 78-80)) der Muster-Bauordnung (MBO).
- Bestimmungen über Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger nach § 18 SGB VII
- ... evtl. weitere Bestimmungen zur behördlichen Aufsicht ...
- ... Rahmen für das Verhängen von Sanktionen durch die Festlegung von Bußgeld- oder Straftatbeständen sowie Obergrenzen für Bußgelder und Strafen