FM-3D:Erste Dimension: Die Handlungsebenen

Aus FM-3D
Wechseln zu: Navigation, Suche

Handlungsebene 1: Die Normative Ebene

Bild: Normative Ebene (perspektivisch)
Bild: Normative Ebene (frontal)

Die oberste, erste Handlungsebene des FM-3D-Modells ist die Normative Ebene im FM (Farbe grau).

Hier erfolgt die für FM relevante Regelsetzung; die Akteure sind dementsprechend die verschiedenen Regelsetzer.
Input für die Regelsetzung sind die öffentliche Meinung, die politische bzw. fachliche Willensbildung innerhalb der regelsetzenden Gremien und der Einfluss von Interessengruppen (Lobbyismus).
Durch die Regelsetzer werden in festgelegten Prozessschritten (entlang der y-Achse) Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien) unterschiedlicher Verbindlichkeit verfasst und herausgegeben bzw. in Kraft gesetzt.
Output sind normative Bestimmungen, die als Input für Prozesse auf den anderen Handlungsebenen dienen.

Die Verfahren zum Verfassen von Regelwerken entlang der y-Achse sind lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die Ergebnisse (d.h. die resultierenden Bestimmungen) lebenszyklus-spezifisch, d.h. für jede Lebenszyklusphase (LzPh.) entlang der x-Achse bestehen eigene normative Bestimmungen, z. B. Planungsbestimmungen für die LzPh. 2 (Planung), Baubestimmungen für die LzPh. 3 (Errichtung), Betriebsbestimmungen für die LzPh. 6 (Betrieb & Nutzung) usw.

Regelsetzer, Verfahren der Regelsetzung und resultierende Regelwerke

Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften

FM-relevante Normen und Richtlinien

FM-relevante Richtlinien und Verbandsempfehlungen

Weitere Vorschriften

  • Hersteller -> Hersteller-Vorschriften

Verbindlichkeit von Regelwerken für den Anwender

(zu ergänzen: u.a. Technikklauseln, Verbindlichkeit durch Verweis oder durch Vertrag)

Änderungen von Regelwerken und Regelwerksverfolgung

(zu ergänzen: Methoden zur Änderung von Regelwerken; Formen der Verkündung von Änderungen; Regelwerksverfolgung/Regelwerksmanagement z. B. in ISO 9001, 14001, GEFMA 710)

Deregulierung

(zu ergänzen: Deregulierung)

Kritik

Gängige Kritikpunkte an der Regelsetzung in Deutschland sind:

  • Deutschland ist überreguliert; es gibt zu viele Regeln.
  • Es gibt zu viele Überschneidungen zwischen den Regelwerken.
  • (weitere noch zu ergänzen)

Sonstige Hinweise

Eine normative Ebene kommt in keinem der bisherigen FM-, GM- oder QM-Modelle vor.

Siehe auch

  • GEFMA 900 Gesetze, Verordnungen, UVVorschriften im FM; jährlich neu herausgegeben von GEFMA e.V.; 873 Einträge in 2014
  • GEFMA 910 Normen und Richtlinien im FM; a.a.O.; 1.038 Einträge in 2014


Handlungsebene 2: Die Behörden-Ebene

Die zweite Handlungsebene im FM-3D-Modell ist die Behörden-Ebene (Farbe gelb).

Genehmigungen und Erlaubnisse

Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (perspektivisch)
Bild: Behörden-Ebene (Genehmigungen) (frontal)

Genehmigungsvorbehalt

Diverse Aktivitäten innerhalb des FM stehen unter einem Genehmigungsvorbehalt, d.h. sie bedürfen einer Genehmigung oder Erlaubnis. Hierzu zählen u.a.:

Genehmigungsverfahren

Die zuständigen Genehmigungsbehörden führen auf Antrag Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren durch, z. B. für Baugenehmigungen oder Gewerbeerlaubnisse.

Input für Genehmigungsverfahren sind einerseits die Genehmigungsanträge, andererseits die Vorgaben aus den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. einer bestehenden Bauleitplanung mit Bebauungsplänen.
Output sind Genehmigungsbescheide mit Auflagen und Nebenbestimmungen, die wiederum als Input für Prozesse auf anderen Handlungsebenen dienen. Die Auflagen und Nebenbestimmungen in Bescheiden sind rechtlich bindend.


Behördliche Aufsicht

Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (perspektivisch)
Bild: Behörden-Ebene (Behördl. Aufsicht) (frontal)

Innerhalb der Behörden-Ebene erfolgt ferner die behördliche Aufsicht, bei der Aufsichtsbehörden die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem jeweiligen Sachgebiet überwachen.

Organisation

Die behördliche Aufsicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert. Länderspezifische Aufsichtsbehörden mit Relevanz im FM sind u.a.:

Bundeseinheitlich:

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehören:

  • Durchführung eigener Aufsichtsmaßnahmen, z. B. Feuer-/Brandverhütungsschauen
  • Entgegennahme und Verfolgung von Anzeigen durch Dritte
  • Treffen von Anordnungen
  • Verhängen von Sanktionen im Ordnungsrecht, z. B. Bußgelder
  • Mitwirkung im Strafrecht.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Aufsichtsbehörden unterstützt durch die Verpflichtung externer Prüfender, schwere Mängel oder Fristenüberschreitungen anzuzeigen, z. B.:

Sonstige Hinweise

Auch auf der Behörden-Ebene sind die Prozessschritte (entlang der y-Achse) lebenszyklus-unabhängig, jedoch sind die resultierenden Ergebnisse (Auflagen und Nebenbestimmungen, Anordnungen und Sanktionen) lebenszyklus-spezifisch, d.h. es gibt z. B. Auflagen für die Errichtung, den Betrieb, die wesentliche Änderung und den Abbruch baulicher und technischer Anlagen usw.

Eine Behörden-Ebene kommt in keinem der bisherigen FM-, GM- oder QM-Modelle vor.


Handlungsebene 3: Die Nutzer- /Kunden-Ebene

Die dritte Ebene im FM-3D-Modell ist die Nutzer- /Kunden-Ebene (Farbe grün).

Bedarfsplanung im FM

Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (perspektivisch)
Bild: Kunden-Ebene (Bedarfsplanung) (frontal)

Gegenstand der Bedarfsplanung im FM ist es, Bedürfnisse zu identifizieren, zu verifizieren und (mittels entsprechender Entscheidungen) zunächst in Bedarfe umzuwandeln, die dann in einem zweiten Schritt in konkrete Anforderungen umgesetzt werden.

Bedürfnis und Bedarf

Bei diesem ersten Umwandlungsschritt sind die ermittelten Bedürfnisse einerseits daraufhin zu überprüfen, ob deren Erfüllung mit öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie den Unternehmenszielen vereinbar sind und andererseits, ob die erforderlichen Ressourcen (Kapital, Personal etc.) zur Verfügung gestellt werden können und sollen. (fortzusetzen)

Die Bedarfsplanung im FM bezieht sich dabei auf die Aspekte Mensch, Arbeitsplatz und Kernprozess (people, place, process).

  • Gängige Bedürfnisse und Bedarfe von Menschen, die mittels FM befriedigt werden können und sollen, sind insbesondere Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dies ist Gegenstand des Arbeitsschutzes und in Deutschland vollumfänglich geregelt.
  • Bedarfe des Arbeitsplatzes sind einerseits die individuelle Arbeitsplatzgestaltung und andererseits die Anordnung von Arbeitsplätzen zueinander. Die Arbeitsplatzgestaltung ist in Deutschland durch die Arbeitssstättenverordnung sowie die zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt. Die Anordnung von Arbeitsplätzen zueinander (zwecks Optimierung der gegenseitigen Wechselbeziehungen) ist Gegenstand einer Betriebsplanung.
  • Die Bedarfe von Kernprozessen sind naturgemäß prozess-spezifisch und im Einzelnen festzulegen.

Bedarfe und Anforderungen

Im zweiten Umwandlungsschritt müssen die Bedarfe in konkrete Anforderungen umgesetzt werden. Dies erfolgt in der Regel mittels Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnissen (LVs), Lastenheften, Spezifikationen oder dgl. Für die Konkretisierung von Anforderungen sind Service Level hilfreich, die nach vertraglicher Vereinbarung auch als Service Level Agreements (SLA) bezeichnet werden.

Die Beschreibung der Anforderungen kann sowohl tätigkeitsorientiert, als auch ergebnisorientiert erfolgen. (noch näher auszuformulieren)

Die Erstellung solcher leistungsbeschreibender Dokumente mit den darin enthaltenen Anforderungen erfolgt im FM meist durch technische Abteilungen bzw. Ingenieurbüros.

Probleme

Ein häufig anzutreffendes Problem besteht darin, dass die Anforderungen nicht hinreichend präzise formuliert werden und damit Spielräume für mindere Qualität eröffnen. Dies kann einerseits damit erklärt werden, dass Dienstleistungen im Allgemeinen und FM-/FS-Serviceleistungen im Besonderen schwieriger präzise zu beschreiben sind, als beispielsweise Industrieprodukte. Ferner sind diese Serviceleistungen sehr vielfältig und individuell und dadurch nicht leicht zu standardisieren. Und schließlich bestehen in der Beschreibung solcher Serviceleistungen und der daran gestellten Anforderungen noch keine jahrzehntelangen Erfahrungen.

Siehe auch

  • DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen; Beuth-Verlag; Ausgabe 1996-04
  • GEFMA 520 Standardleistungsverzeichnis Facility Services; GEFMA e.V.


Auftragsvergaben im FM

Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (perspektivisch)
Bild: Kunden-Ebene (Auftragsvergaben) (frontal)

Rechtliche Rahmenbedingungen für Auftragsvergaben im FM

zu ergänzen: Vergaberecht, GWB, VOB/A, VOL/A, Vermeidung von Korruption, Compliance etc.

Arten der Auftragsvergaben im FM

zu ergänzen: Einzelvergaben, Paketvergaben, Systemvergaben, Vor- und Nachteile

Probleme

zu ergänzen: Mangelnde Präzision der LVs, mangelnde Abstimmung zwischen LV und Vertrag, unangemessener Preisdruck in Vergabeverhandlungen, Minderleistungen, Nachtragsmanagement etc.

Siehe auch

  • GEFMA 510 Mustervertrag Gebäudemanagement; GEFMA e.V.

Aufsicht durch Kunden (Auftraggeber)

Nach den Grundregeln der Delegation (GEFMA 190) muss auch ein Kunde (Auftraggeber) von FM-/FS-Leistungen eine Aufsicht darüber ausüben, ob die von ihm beauftragten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. (Die Art und Weise, wie diese Aufsicht realisiert werden kann, wird an anderer Stelle beschrieben.)


Handlungsebene 4: Die FM-Ebene

Die vierte Ebene im FM-3D-Modell ist die Facility Management-Ebene (Farbe hellblau). (fortzusetzen)


Handlungsebene 5: Die FS-Ebene

Die fünfte Ebene im FM-3D-Modell ist die Facility Service-Ebene (Farbe dunkelblau). (fortzusetzen)